Allgemeine Geschäftsbedingungen

PDF-Download: 2021_ConcR_AGB_Onlineshop

1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der ConcR GmbH (nachfolgend „ConcR“), betreffend den Onlineshop https://concr.de/shop/ und alle zur Domain gehörenden Sub-Domains in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung. Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, ConcR hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen ConcR und den Kunden haben stets Vorrang.


1.2 Diese AGB gelten für alle ConcR Produkte, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.


1.3 Bei laufenden Geschäftsbedingungen liegen diese AGB den Einzelverträgen stets zugrunde, auch wenn der Kunde im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde. Werden einzelne der nachstehenden Bedingungen vertraglich abgeändert oder sind diese unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


1.4 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

 

2. Vertragsinhalte, Angebote, Vertragsschluss

2.1 ConcR bietet ihren Kunden im Onlineshop (www.concr.de/shop) verschiedene Produkte, vor allem ConcR Sensoren (ConcR Embedded und ConcR Reusable) und die ConcR Software, zum Kauf und/oder zur Miete an. Die ConcR Software wird von ConcR als SaaS-Lösung („Software as a Service“) betrieben.


2.2 Die Darstellung der ConcR Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den ConcR Produkten etwas anderes vermerkt ist.


2.2.1 Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Bestellung der im Warenkorb befindlichen ConcR Produkte ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion „zurück“ zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. ConcR schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei ConcR eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn ConcR den Versand der ConcR Sensoren an den Kunden innerhalb von 3 Werktagen mit einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung per E-Mail bestätigt hat.


2.2.2 Der Kunde hat außerdem die Möglichkeit, telefonisch, per E-Mail oder Fax bei ConcR wegen eines bestimmten Produktes anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet ConcR dem Kunden ein entsprechendes Angebot per E-Mail, Brief oder Fax. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt.

 

3. Preise, Umsatzsteuer, Versandkosten, Zahlung

3.1 Bei Bestellungen über den Onlineshop gelten die dort angegebenen Preise in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzliche Umsatzsteuer.

3.2 Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, über die der Kunde auf einer gesonderten Informationsseite “Versand & Lieferung” oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet wird. Bei Lieferungen in Nicht-EU-Länder können zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren anfallen. Bei Bestellungen außerhalb des Online-Shops gelten die im Angebot von ConcR angegebenen Preise, ebenfalls inklusive der Versandkosten.

3.3 Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen: Vorkasse (durch Überweisung, EC-Karte / Lastschriftverfahren) oder auf Rechnung. Wählt der Kunde die Zahlung auf Vorkasse, so ist die Zahlung spätestens 14 Kalendertage nach Vertragsschluss fällig. Bei Lieferung auf Rechnung ist die Zahlung spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig.

3.4 Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann ConcR Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.

3.5 ConcR stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der ConcR Produkte ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.

4. Lieferung der ConcR Sensoren

4.1 Die bestellten ConcR Sensoren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt aus dem Lager von ConcR. Angaben von ConcR zur Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin von ConcR verbindlich zugesagt wurde.

4.2 Im Lager vorhandene ConcR Sensoren versendet ConcR, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, grundsätzlich innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsschluss.

4.3 ConcR behält sich das Recht vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

4.4 Wenn das bestellte ConcR Produkt nicht verfügbar ist, weil ConcR mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann ConcR vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird ConcR den Kunden unverzüglich informieren und die bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

4.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist ConcR berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5. Softwarenutzung, Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 ConcR stellt dem Kunden für die digitale Überwachung seiner Messdaten die Nutzung der ConcR Software in der jeweils aktuellen Version bereit. Etwaige Anfragen des Kunden in Bezug auf neue Funktionen, sind nicht Bestandteil dieser AGB.

5.2 Voraussetzung für die Funktionalität der ConcR Produkte ist das Vorhandensein eines NB-IoT-oder LTE-CatM-Netzwerkes im jeweiligen Einsatzgebiet. Kunden werden über das Vorhandensein eines Netzwerkes auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.

5.3 Für die online Registrierung und Aktivierung der ConcR Sensoren ist der Kunde selbst verantwortlich. Für diesen Zweck wird ConcR dem Kunden die Zugangsdaten zur Nutzung der ConcR Software per E-Mail zukommen lassen. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung von ConcR darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

5.4 Es ist alleinige Verantwortung des Kunden, die durch die ConcR Sensoren und Software gelieferten Messdaten auszuwerten.

5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen an den ConcR Produkten vorzunehmen.

6. Eigentumsvorbehalt, Rückgabe der ConcR Sensoren

6.1 Kaufvertrag
Beim Kauf eines ConcR Sensors verbleibt das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ConcR.

6.2 Mietvertrag
Bei Überlassung eines ConcR Sensors durch Miete verbleibt das Eigentum bei ConcR. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die ConcR Sensoren ausschließlich zum vertragsgemäßen Gebrauch verwendet werden und haftet für Schäden, die an den ConcR Sensoren durch nicht-vertragsgemäßen Gebrauch entstehen. Der Kunde hat die ConcR Sensoren nach Beendigung des Vertrages, jedoch innerhalb von 10 Werktagen (nachfolgend “Rückgabefrist”), auf eigene Kosten am Geschäftssitz von ConcR zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe während der Rückgabefrist nicht oder unvollständig, wird ConcR pro Überwachungsgerät den entsprechenden Kaufpreis, abzüglich der bereits gezahlten monatlichen Raten, in Rechnung stellen. 

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von ConcR anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

8. Haftung, Gewährleistungsausschluss, Verjährung

8.1 ConcR haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Für leicht fahrlässig verursachte Sach-und Vermögensschäden haftet ConcR nur im Falle der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf (“wesentliche Vertragspflichten”), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere wegen entgangenen Gewinns oder für sonstige Vermögensschäden, sind ausgeschlossen. 8.3 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

8.4 Zusätzliche Regelung für Mietverträge (ConcR Reusable)
Eine verschuldensunabhängige Haftung von ConcR für anfängliche Mängel der ConcR Sensoren oder der ConcR Software (§ 536a Abs. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

8.5 Alle Ansprüche des Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten.

9. Vertragslaufzeit, Kündigung

9.1 Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Soweit in der Auftragsbestätigung nichts abweichendes geregelt ist, beträgt die Anfangslaufzeit 12 Monate, beginnend mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum.

9.2 Die Anfangslaufzeit verlängert sich automatisch um 12 Monate (im Folgenden: Verlängerungszeitraum), wenn der Vertrag nicht 4 Wochen vor Ablauf der Anfangslaufzeit von einem der Vertragsparteien gekündigt wird. Für weitere Verlängerungszeiträume gelten die vorstehenden Regeln entsprechend.

9.3 Während derAnfangslaufzeit und während jedes Verlängerungszeitraumes ist die ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.4 Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ist ausreichend).

10. Schlussbestimmungen

10.1. Der zwischen dem Kunden und ConcR geschlossene Vertrag, die Bestimmungen dieser AGB sowie sämtliche Rechte aus oder im Zusammenhang damit unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und derjenigen Normen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates als Deutschland führen.

10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB ist der Geschäftssitz der ConcR.

10.3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen.

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